Leistungen
Krankengymnastik - auch ohne ärztliche Verordnung
Eine Behandlungsform zur Förderung der Beweglichkeit und der Schmerzlinderung durch aktive und funktionelle Übungen und passive Mobilisationstechniken. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Beschwerden durch eine gründliche Befundaufnahme und entscheiden dann gemeinsam, welche Therapieform für Sie die richtige ist.
Krankengymnastik am Gerät KGG
Lass uns gemeinsam trainieren! Hier werden unsere modernen medizinischen Trainingsgeräte in unserem Kraftraum eingesetzt. Das Ziel dieser Therapieform ist die Verbesserung von Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Wir stellen auch Geräte zur Gangschulung und zum Gleichgewichtstraining, sowie zum Herz-Kreislauftraining zur Verfügung.
Manuelle Therapie
Die Manuelle Therapie ist ein Behandlungsansatz, bei dem Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt werden. Grundlage der Manuellen Therapie sind spezielle Handgriff- und Mobilisationstechniken, bei denen Schmerzen gelindert und Bewegungsstörungen beseitigt werden.
KG-ZNS
Eine speziell zugeschnittene Therapie für neurologische Patienten. Diese Therapie zielt darauf ab, den Muskeltonus zu regulieren sowie die Rumpfstabilität und die Koordination zu verbessern, indem wir Einfluss auf das zentrale und periphere Nervensystem nehmen.
Manuelle Lymphdrainage
Hier wird mit speziellen Griffen das Lymphsystem stimuliert und somit Lymphflüssigkeit abtransportiert. Diese Behandlung wird insbesondere bei Ödemen angewendet.
Wärme-/Eisanwendung
Direktzugang
Da wir über einen Abschluss als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie verfügen,
ist es uns möglich, auch ohne ärztliche Verordnung Patienten zu behandeln.
Liebe Privatpatienten,
die Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung (Rezept) unter Angaben des Heilmittels, der Anzahl der Behandlungen, sowie Name und Adresse des Patienten.
Vor Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen Therapiepraxis und Privatpatient abgeschlossen. Darin verpflichtet sich der Heilmittelerbringer seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen und der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Behandlung auf ärztliche Verordnung entweder ganz oder nur teilweise, vorausgesetzt die Kostenübernahme für ambulante Therapie ist Bestandteil Ihres Vertrages. Die Höhe der Kostenübernahme haben sie zu Vertragsbeginn bei Ihrer Privaten Krankenversicherung selbst gewählt/bestimmt.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richtet sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie bei der Beihilfe versicherter Patient sind, für den Differenzbetrag selbst aufkommen müssen.
Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Leider sind wir aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingen,- Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen.
Wir orientieren uns an der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) und rechnen bei Privatpatienten, Selbstzahlern und Beihilfeberechtigten nach unterzeichneter Honorarvereinbarung ab. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger besteht. Die von den Kostenträgern festgesetzten Beträge berühren die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht.
Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter www.privatpreise.de
In letzter Zeit versuchen einige private Krankenversicherungen die Erstattungsbeiträge zu kürzen-, dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir raten Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenfrei zwischen Ihnen und Ihrer Privaten Krankenversicherung vermitteln soll.
Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier
www.pkv-ombudsmann.de